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   BSG, 19.08.1981 - 9 RV 37/80   

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BSG, 19.08.1981 - 9 RV 37/80 (https://dejure.org/1981,16757)
BSG, Entscheidung vom 19.08.1981 - 9 RV 37/80 (https://dejure.org/1981,16757)
BSG, Entscheidung vom 19. August 1981 - 9 RV 37/80 (https://dejure.org/1981,16757)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Revision - Verwaltungsakt - Zuständigkeit des Sozialgerichts - Versagung der Versorgung

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 25.11.1976 - 9 RV 188/75

    Anwendbarkeit des BVG - Kriegsopfer - Ansprüche gegen den französischen Staat

    Auszug aus BSG, 19.08.1981 - 9 RV 37/80
    Dieser Auslegung der genannten Vorschrift steht nicht das Urteil des erkennenden Senats vom 25. November 1976 - 9 RV 188/75 - (: SozR 3100 5 7 Nr. 2) entgegen, auf das sich das LSG irrtümlich gestützt hat.
  • BSG, 06.10.1977 - 7 RAr 82/76

    Berechnung von Arbeitslosengeld (Alg) und Unterhaltsgeld (Uhg) - Erweiterung

    Auszug aus BSG, 19.08.1981 - 9 RV 37/80
    Auch eine solche Bestätigung des Ergebnisses, die auf eine andere Rechtsgrundlage gestützt wird, hat nach den Grundsätzen der Prozeßökonomie, der Verfahrenskonzentration und des Sachzusammenhanges zur Folge, daß sie Gegenstand des anhängigen Rechtsstreits wird (BSG SozR 1500 @ 96 Nrn 2 und &; vgl auch BSGE 37, 95, 94 = SozR 3660 5 2 Nr. 4; BSGE 45, 49, 51 f = SOZR 1500 5 96 Nr. 6).
  • BSG, 05.07.1978 - 1 RJ 4/78

    Verfahrensgegenstand - Nachträglich ergangener Bescheid - Neue Klage -

    Auszug aus BSG, 19.08.1981 - 9 RV 37/80
    Damit ist eine neue selbständige Klage gegen die nachträglichen Verwaltungsentscheidungen ausgeschlossen (BSGE 47, 13, 15 : SozR 1500 @ 94 Nr. 2).
  • BSG, 24.11.1977 - 9 RV 98/76

    Dienst im Rahmen der deutschen Wehrmacht - Königlich ungarische Armee -

    Auszug aus BSG, 19.08.1981 - 9 RV 37/80
    Vielmehr ist es auf die Kontrolle der Rechtsanwendung beschränkt, während der zu beurteilende Sachverhalt vom Tatsachengericht festgestellt sein muß (55 162, 163 SGG)- Das SG hat nun im Hinblick auf die Verwaltungsrichtlinien zu 5 8 BVG zu prüfen, ob einer der Tatbestände des @ 7 Abs. 1 Nr. 5 BVG erfüllt ist, dh ob eine Schädigung im Zusammenhang mit einem Dienst im Rahmen der deutschen Wehrmacht (vgl dazu BSGE 45, 166 = SozR 3100 5 7 Nr. 5; SozR 3100 @ 7 Nr. 6) oder mit einem militärähnlichen Dienst für eine deutsche Organisation (BSG SOZR 3100 5 3 Nr. 4) oder eine Schädigung durch eine unmittelbare Kriegseinwirkung (@ 5 BVG; SozR 3100 5 8 Nr. 3 S. 13) in einem zu Jener Zeit von der deutschen Wehrmacht besetzten Gebiet eingetreten ist.
  • BSG, 09.12.1998 - B 9 V 41/97 R

    Auslandsversorgung - ehemaliges Jugoslawien - sozialrechtliches

    Dagegen könnte das LSG - nach Ermittlung entsprechender Tatsachen - die Berufung ggf ohne weiteres aufgrund des - allerdings erst noch zu ermittelnden - Umstandes zurückweisen, daß die Übersiedlung des Klägers nach Deutschland zum Fortfall seines - schädlichen - ausländischen Versorgungsanspruchs geführt habe (vgl dazu BSG SozR 1500 § 171 Nr. 3) und dem Kläger daher zumindest Kannversorgung über den 31. Januar 1993 hinaus oder gar Inlandsversorgung zustehe.
  • BSG, 20.05.1992 - 9a RV 12/91

    Bundesversorgungsgesetz - Kriegsopfer - Zweiter Staat - Ausschluss

    Diese Wirkung tritt nur dann nicht ein, wenn der andere Staat aus einem anderen System der sozialen Sicherheit im weiten Sinn, zB ausschließlich Leistungen aus der Rentenversicherung, gewährt (Richtlinien-West Nr. 2.1) oder wenn der Anspruch gegen einen anderen Staat durch Flucht aus dessen Herrschaftsgebiet insgesamt verloren gegangen ist (BSG SozR 1500 § 171 Nr. 3).
  • BSG, 14.02.2001 - B 9 V 81/00 B

    Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Es hat vielmehr in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (vgl Urteile vom 19. August 1981 <SozR 1500 § 171 Nr. 3> und vom 9. Dezember 1998 ) entschieden, daß ausländische Kriegsopfer, die nach dem Recht ihres Heimatstaates ihren Versorgungsanspruch bei Auslandsaufenthalt verlieren, nicht gemäß § 7 Abs. 2 BVG von Leistungen des deutschen Versorgungssystems ausgeschlossen sind.
  • BSG, 06.10.1988 - 1 RR 7/86

    Übernahme von Aufgaben durch Satzung - Unzulässigkeit - Kompetenzüberschreitung

    Der neue Verwaltungsakt muß den bisherigen Streitgegenstand, dh den vom Kläger ursprünglich erhobenen Anspruch betreffen (BSGE 5, 13, 16; BSG SozR Nr. 22 zu § 96 SGG; BSGE 45, 49, 51 = 1500 § 96 Nr. 6 S 12) und in Ansehung dieses Streitgegenstandes entweder den Betroffenen noch beschweren (BSGE 11, 146, 147; BSG SozR 1500 § 96 Nr. 2), seine Beschwer vermindern oder vermehren (BSGE 5, 158, 162) oder die Beschwer bestätigen (BSG SozR 1500 § 171 Nr. 3 S 6).
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